01.11.2020
Am 28.10.20 haben die Regierungschefs der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, dass alle Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Die Regelung gilt ab 02.11.2020 und ist befristet bis Ende November 2020.