07.01.2021
Wir vom Sportverein Untermeitingen – Vorstandsmitglieder und Übungsleiter- bedauern sehr, dass wir im letzten Jahr und wohl auch noch teilweise im neuen Jahr unsere Sportangebote nicht in der gewünschten Form und Dauer durchführen konnten und können.
Eine daraus resultierende Forderung oder Bitte nach Senkung des Mitgliedbeitrages ist aus verschiedenen Gründen leider nicht möglich:
- Der Mitgliedsbeitrag dient in der Regel insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Diese Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen vor allem die Kosten, die ganzjährig anfallen.
- Das Mitgliedschaftsverhältnis unterliegt keinem Verbrauchervertrag, der mit Zahlung des Beitrags eine Gegenleistung im herkömmlichen Sinne erfordert. Die Beitragspflicht in einem gemeinnützigen Verein ist eher als Teil der Förder- und Treuepflicht zu betrachten. Die Solidarität der Mitglieder zu ihrem Verein sollte in schweren Zeiten so selbstverständlich sein, dass die Existenz des Vereins nicht in Gefahr gerät.
- Die Rückerstattung bzw. Senkung von Beiträgen kann sich schädigend auf die Gemeinnützigkeit auswirken, da in der Vereinssatzung hierfür keine rechtliche Grundlage gegeben ist.
Ich hoffe, dass wir alle gut durch diese Zeit kommen und wir baldmöglichst wieder zu einem normalen Sportbetrieb übergehen können.
Isabella Uhl, 1. Vorstand