Aktuelle Infos zum Sportbetrieb

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09.05.2021

Nach den umfassenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Wochen gibt es jetzt Licht am Ende des Tunnels für die Sportvereine.

Die eigentlich zum 9. Mai auslaufende 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 2. Juni verlängert. Mit der Verlängerung werden auch die bereits am 22. März angekündigten, inzidenzabhängigen Lockerungsschritte reaktiviert. Das heißt, ab 7. Mai können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nach §27 der 12. BayIfSMV für die Sportvereine und das Sporttreiben in ihrem Verwaltungsbereich folgende Regelungen erlassen:

Wichtig: Über die Umsetzung der Öffnungsschritte entscheidet die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Aufgrund der sich stetig ändernden Inzidenzwerte kann eine allgemeine Aussage, inwieweit Sport in den einzelnen Abteilungen des SVU möglich ist, nicht getroffen werden. Für Fragen stehen die Abteilungsleiter sowie die Geschäftsstelle des SVU zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang bedanke ich mich bei allen Mitgliedern, die uns in dieser turbulenten und schwierigen Zeit die Treue gehalten haben. Nur durch die gemeinsame Solidarität ist der Fortbestand eines gemeinnützigen Vereins gesichert. Sobald es möglich ist, werden wir mit neuem Elan die vor der Pandemie angebotenen Übungsstunden wieder anbieten.

Isabella Uhl, 1. Vorstand

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